Vor langer Zeit, als die Uhren noch langsamer tickten, geschah etwas Unglaubliches in einem deutschen Gerichtssaal.
Eine siebenjährige Mädchen namens Lina Schmidt stand mit einem Stapel ordentlich sortierter Papiere in der Hand vor dem Richter. „Ich bin die Anwältin meiner Mutter“, erklärte sie mit fester Stimme, das Kinn entschlossen erhoben, als wäre sie seit Jahrzehnten Juristin.
Richter Friedrich Bauer, ein Mann mit grauen Schläfen und dreißig Jahren Berufserfahrung, nahm langsam seine Brille ab und putzte sie bedächtig. So etwas hatte er noch nie erlebt – ein Kind, das sich als Anwalt ausgab. „Mein kleines Fräulein“, sagte er sanft, „hier ist ein Gericht, kein Ort für Spielereien.“
„Ich spiele nicht, Euer Ehren“, entgegnete Lina. Ihre Stimme war ruhig, doch ihr Herz klopfte rasend. „Ich vertrete meine Mutter, Anna Schmidt, im Sorgerechtsverfahren Nummer 345/2023. Mein Vater, Markus Wagner, versucht, das Sorgerecht zu bekommen – aber nur, weil er mein Erbe will.“
Das Gericht brach in Gemurmel aus. Selbst die hartgesottensten Anwälte ließen ihre Akten sinken. Sekretärinnen drehten sich um, und der Sicherheitsbeamte an der Tür rückte näher, neugierig auf das ungewöhnliche Schauspiel.
Rechts im Saal brach Markus Wagner, ein Mann im teuren dunklen Anzug, in lautes Gelächter aus. „Euer Ehren, das ist lächerlich! Das Kind spielt Schule. Wir sollten unsere Zeit nicht mit solchen Albernheiten verschwenden.“ Neben ihm erhob sich sein Anwalt, Herr Dr. Klaus Meier, ein eleganter Mann in einem maßgeschneiderten Anzug für 3.000 Euro. „Ich bitte inständig, das Kind aus dem Saal zu weisen. Dies ist eine Verhöhnung der Rechtsprechung.“
Doch Lina wich keinen Millimeter zurück. Ihre braunen Augen blitzten mit einer Entschlossenheit, die nicht zu ihrem Alter passte. „Euer Ehren, laut § 8 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes habe ich das Recht, in jedem Verfahren, das mich betrifft, angehört zu werden.“
Die Stille, die folgte, war anders als zuvor. Es war die Stille des Staunens. Ein siebenjähriges Mädchen hatte soeben ein Gesetz zitiert – und zwar präziser als mancher ausgebildete Jurist.
Dr. Meier blinzelte rasch. „Sie hat ein paar Sätze im Internet gefunden, Euer Ehren. Jedes Kind kann heute mit Google solche Tricks lernen.“
„Dann darf ich also fortfahren, Herr Doktor?“, fragte Lina höflich, doch mit einer Schärfe, die ihn verstummen ließ. Sie wandte sich wieder an den Richter. „§ 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass die elterliche SorgDer Richter legte die Hände übereinander, sah Lina lange an und sagte schließlich mit ruhiger Stimme: „Nach all dem, was ich heute gehört habe, entscheide ich, dass du recht hast – deine Mutter behält das Sorgerecht, und dein Vater hat bewiesen, dass er es nicht verdient.“



